Digital Header ThumbnailSymbolbild DigitalDigital Farbkleks ObenDigital Farbkleks LinksDigital Farbkleks Unten

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Barrierefreiheit im Web

Für alle zugänglich, für Sie zukunftssicher!

Stellen Sie sich eine Welt vor, in der jede Person, unabhängig von Einschränkungen, Ihre Webseite problemlos nutzen kann.
Barrierefreiheit ist nicht nur ein gesetzliches Muss – es ist ein Zeichen von Inklusion und Weitblick. Gemeinsam machen wir Ihre digitale Präsenz zugänglich und modern.

Was bedeuten BFSG, BITV 2.0 und WCAG 2.2 Level AA?

Die Begriffe BFSG, BITV 2.0 und WCAG 2.2 Level AA stehen im Zentrum der Barrierefreiheit im digitalen Raum.
Doch was bedeuten sie genau, und warum sind sie so wichtig?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Das BFSG tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und setzt die EU-Richtlinie für Barrierefreiheit in deutsches Recht um.
Ziel ist es, allen Menschen, insbesondere Menschen mit Behinderungen, den Zugang zu Produkten und Dienstleistungen zu erleichtern.

Das Gesetz umfasst:

  • Digitale Dienstleistungen wie Webseiten, Apps und Software
  • Produkte wie Bankautomaten, Ticketverkaufssysteme oder E-Reader.
    Für Unternehmen bedeutet das BFSG eine gesetzliche Verpflichtung, ihre Angebote so zu gestalten, dass sie
    diskriminierungsfrei und zugänglich sind.

BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung)

Die BITV 2.0 ist der deutsche Standard, der die Anforderungen an barrierefreie Webinhalte für öffentliche Stellen regelt. Sie wurde 2011 eingeführt und orientiert sich stark an den internationalen WCAG-Richtlinien. Auch private Unternehmen, die Dienstleistungen öffentlich anbieten, werden zunehmend in die Pflicht genommen.

Wichtige Inhalte der BITV 2.0:

  • Klare Strukturen und Navigation auf Webseiten.
  • Alternativen für Bilder, Videos und interaktive Inhalte.
  • Kontraste und Lesbarkeit für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen.
  • Unterstützung für die Nutzung von Hilfstechnologien wie Screenreader oder Braillezeilen.

WCAG 2.2 Level AA (Web Content Accessibility Guidelines)

Die WCAG 2.1 sind die weltweit anerkannten Richtlinien für barrierefreies Webdesign. Sie definieren detailliert, wie Webseiten und digitale Inhalte gestaltet werden müssen, um inklusive Nutzung zu gewährleisten.

Die Richtlinien basieren auf vier Prinzipien:

  1. Wahrnehmbar:
    Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich sein, z. B. durch Alt-Texte für Bilder und Untertitel für Videos.
  2. Bedienbar:
    Webseiten müssen ohne Maus, z. B. per Tastatur, bedienbar sein. Fokuszustände müssen klar sichtbar sein.
  3. Verständlich:
    Inhalte müssen klar und einfach geschrieben sein. Formulare benötigen verständliche Fehlermeldungen.
  4. Robust:
    Inhalte müssen mit verschiedenen Geräten und Hilfsmitteln kompatibel sein, auch mit Screenreadern.

Das Level AA stellt die mittlere der drei Konformitätsstufen dar (A, AA, AAA). Es umfasst praxisnahe Anforderungen, die für die meisten Webseiten umsetzbar sind und gleichzeitig eine hohe Barrierefreiheit gewährleisten.

Unsere Leistungen für Ihre barrierefreie Webseite

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Webseite gesetzeskonform, inklusiv und benutzerfreundlich zu gestalten. Unser Rundum-Service stellt sicher, dass Sie alle Anforderungen an digitale Barrierefreiheit erfüllen.

Individuelle Beratung
und Schulung

  • Wir beraten Sie persönlich zu den Anforderungen von BITV 2.0, WCAG 2.2 Level AA und den Vorgaben des BFSG.
  • In verständlichen Schulungen machen wir Sie und Ihr Team fit, um barrierefreie Projekte von Anfang an richtig umzusetzen.

Umfassende
technische Umsetzung

  • Wir optimieren Kontrastverhältnisse und Farbschemata für maximale Lesbarkeit.
  • Mit semantischem HTML und ARIA-Standards sorgen wir für eine zugängliche Programmierung.
  • Ihre Navigation gestalten wir so, dass sie auch per Tastatur oder alternativen Eingabemethoden problemlos bedienbar ist.

Kompatibilitätstests für höchste Standards

  • Wir stellen sicher, dass Ihre Inhalte auf allen Geräten und Plattformen optimal zugänglich sind.

Begleitung zur
Zertifizierung

  • Wir unterstützen Sie dabei, die Anforderungen für eine Zertifizierung nach BITV 2.0 zu erfüllen.
  • Mit unserem Fachwissen machen wir Ihre Webseite fit für eine nachweisbare Barrierefreiheit, die bei Ihren Kunden Vertrauen schafft.

FAQ

Ihre Fragen – Unsere Antworten:

  • Mein Ergebnis im BFSG-Check hat "Nein" ergeben. Sollte ich trotzdem meine Website aktualisieren?

    Ja, denn eine barrierefreie Website verbessert nicht nur die Nutzererfahrung, sondern steigert auch die Reichweite und Auffindbarkeit deiner Inhalte. Zudem können zukünftige gesetzliche Änderungen oder Erweiterungen des BFSG dazu führen, dass du doch betroffen bist – eine frühzeitige Anpassung ist daher sinnvoll.

  • Was bringt mir die barrierefreie Umsetzung?

    Barrierefreiheit bedeutet nicht nur, dass Menschen mit Einschränkungen deine Website problemlos nutzen können – sie verbessert auch deine SEO, erhöht die Nutzerzufriedenheit und sorgt für eine modernere, zukunftssichere Website. Zusätzlich profitierst du von einer breiteren Zielgruppe, weniger Absprüngen und einer höheren Conversion-Rate.

  • Welche Unternehmen sind vom BFSG betroffen?

    Grundsätzlich alle, die digitale Dienstleistungen oder Produkte für Verbraucher anbieten. Besonders betroffen sind Online-Shops, Plattformen mit Buchungssystemen, Banken, E-Commerce-Unternehmen und Anbieter digitaler Dienstleistungen. Aber auch B2B-Websites können betroffen sein, wenn sie indirekt Verbraucher beeinflussen.

  • Muss ich als reines B2B-Unternehmen meine Website anpassen?

    Auch wenn das BFSG primär für Verbraucher-orientierte Websites gilt, profitieren auch B2B-Unternehmen von Barrierefreiheit. Eine nutzerfreundliche Website sorgt für bessere Auffindbarkeit, eine längere Verweildauer und eine stärkere Kundenbindung. Außerdem kann sich die Gesetzeslage in Zukunft ändern.

  • Bis wann muss meine Website barrierefrei sein?

    Die gesetzliche Frist endet am 28. Juni 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle betroffenen Websites den Anforderungen des BFSG entsprechen. Wer frühzeitig handelt, vermeidet Stress und mögliche Sanktionen.

  • Welche Strafen drohen bei Nicht-Einhaltung des BFSG?

    Bei Verstößen gegen das BFSG können Abmahnungen, Bußgelder oder sogar rechtliche Konsequenzen drohen. Zudem riskierst du, dass Nutzer deine Website nicht verwenden können, was Umsatzeinbußen und ein schlechtes Image zur Folge haben kann.

  • Welche technischen Änderungen sind für Barrierefreiheit erforderlich?

    Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören gute Farbkontraste, verständliche Texte, alternative Texte für Bilder, Tastatur-Navigation, semantisches HTML mit ARIA-Tags und gut lesbare Schriftgrößen. Wer frühzeitig optimiert, sorgt für eine nachhaltige und zukunftssichere Website.

  • Wie kann ich testen, ob meine Website barrierefrei ist?

    Es gibt verschiedene Tools wie den WAVE Web Accessibility Checker, Google Lighthouse oder axe DevTools, mit denen du schnell prüfen kannst, wo Verbesserungsbedarf besteht. Noch besser ist es, echte Nutzerfeedbacks einzuholen. Gerne übernehmen wir für Sie diesen Check und können konkrete Änderungen vorschlagen.

  • Verbessert eine barrierefreie Website mein Google-Ranking?

    Ja! Google bevorzugt nutzerfreundliche Websites mit klarem Code, schnellen Ladezeiten und guter Struktur. Barrierefreie Seiten erfüllen genau diese Kriterien und ranken dadurch oft besser in den Suchergebnissen.

Ja, denn eine barrierefreie Website verbessert nicht nur die Nutzererfahrung, sondern steigert auch die Reichweite und Auffindbarkeit deiner Inhalte. Zudem können zukünftige gesetzliche Änderungen oder Erweiterungen des BFSG dazu führen, dass du doch betroffen bist – eine frühzeitige Anpassung ist daher sinnvoll.

Barrierefreiheit bedeutet nicht nur, dass Menschen mit Einschränkungen deine Website problemlos nutzen können – sie verbessert auch deine SEO, erhöht die Nutzerzufriedenheit und sorgt für eine modernere, zukunftssichere Website. Zusätzlich profitierst du von einer breiteren Zielgruppe, weniger Absprüngen und einer höheren Conversion-Rate.

Grundsätzlich alle, die digitale Dienstleistungen oder Produkte für Verbraucher anbieten. Besonders betroffen sind Online-Shops, Plattformen mit Buchungssystemen, Banken, E-Commerce-Unternehmen und Anbieter digitaler Dienstleistungen. Aber auch B2B-Websites können betroffen sein, wenn sie indirekt Verbraucher beeinflussen.

Auch wenn das BFSG primär für Verbraucher-orientierte Websites gilt, profitieren auch B2B-Unternehmen von Barrierefreiheit. Eine nutzerfreundliche Website sorgt für bessere Auffindbarkeit, eine längere Verweildauer und eine stärkere Kundenbindung. Außerdem kann sich die Gesetzeslage in Zukunft ändern.

Die gesetzliche Frist endet am 28. Juni 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen alle betroffenen Websites den Anforderungen des BFSG entsprechen. Wer frühzeitig handelt, vermeidet Stress und mögliche Sanktionen.

Bei Verstößen gegen das BFSG können Abmahnungen, Bußgelder oder sogar rechtliche Konsequenzen drohen. Zudem riskierst du, dass Nutzer deine Website nicht verwenden können, was Umsatzeinbußen und ein schlechtes Image zur Folge haben kann.

Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören gute Farbkontraste, verständliche Texte, alternative Texte für Bilder, Tastatur-Navigation, semantisches HTML mit ARIA-Tags und gut lesbare Schriftgrößen. Wer frühzeitig optimiert, sorgt für eine nachhaltige und zukunftssichere Website.

Es gibt verschiedene Tools wie den WAVE Web Accessibility Checker, Google Lighthouse oder axe DevTools, mit denen du schnell prüfen kannst, wo Verbesserungsbedarf besteht. Noch besser ist es, echte Nutzerfeedbacks einzuholen. Gerne übernehmen wir für Sie diesen Check und können konkrete Änderungen vorschlagen.

Ja! Google bevorzugt nutzerfreundliche Websites mit klarem Code, schnellen Ladezeiten und guter Struktur. Barrierefreie Seiten erfüllen genau diese Kriterien und ranken dadurch oft besser in den Suchergebnissen.

Warum warten? Wir sind Ihr Partner für Barrierefreiheit

Barrierefreiheit ist eine Investition in die Zukunft – für Ihre Nutzer und Ihr Unternehmen.
Mit Müller & Schmitz an Ihrer Seite wird Ihre Webseite nicht nur gesetzeskonform, sondern auch ein Vorbild für Inklusion und Nutzerfreundlichkeit.

Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung und lassen Sie uns gemeinsam Ihre digitale Präsenz barrierefrei gestalten!

Sende uns eine E-Mail