AGB Dienstleistung
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte der Müller+Schmitz GmbH mit ihren Kunden (nachstehend „Auftraggeber“ genannt). Gegenstand der AGB sind Werk- und Dienstleistungsverträge einer Werbeagentur, die diese auf den Gebieten der Strategie und Markenberatung, Corporate Design, Werbeplanung, Werbegestaltung, Multimediaproduktion, Onlinemarketing, Dialogmarketing und Werbevermittlung mit ihren Kunden schließt (Projekt). Entgegenstehenden AGB‘s des Auftraggebers wird bereits jetzt widersprochen, so dass diese nicht Vertragsinhalt werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von uns nur nach gesonderter Vereinbarung akzeptiert.
1.2
Der Vertragsschluss mit Müller+Schmitz erfolgt durch die schriftliche Annahmeerklärung des von Müller+Schmitz detailliert unterbreiteten Angebots (Kostenvoranschlag) mit Leistungsbeschreibung, Optionsmöglichkeiten, Kalkulation und gegebenenfalls Zeitplanung.
1.3
Das Angebot wird erstellt auf Basis eines Briefings vom Auftraggeber, sei es in schriftlicher, mündlicher oder fernmündlicher Form. Änderungen oder Ergänzungen, die seitens des Auftraggebers nach Auftragserteilung gewünscht werden und die bei der Angebotserstellung nicht bekannt waren, werden gesondert in Rechnung gestellt. Sollte sich durch den Mehraufwand eine erkennbare zeitliche Verzögerung ergeben, wird dies dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
1.4
Sollte für ein Projekt Müller+Schmitz weitere Dienstleister, wie z.B. Bildagenturen, Druckereien, Werbemittelhersteller und Übersetzungsbüros, sprich Fremdleistungen in Anspruch nehmen, erfolgt die Auswahl Dritter unter Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des jeweiligen Projekts.
2. Leistungsumfang des Vertrags
2.1
Müller+Schmitz wird den Auftraggeber im Falle der Beauftragung von Internetdienstleistungen und Webdesign sowohl über die gestalterischen Möglichkeiten als auch über die möglichen Funktionalitäten einer Website umfassend beraten. Bei der Beratung wird Müller+Schmitz berücksichtigen, welche Zielgruppen durch die Website angesprochen werden sollen und welche Zwecke der Auftraggeber mit der Website insgesamt verfolgt. Über Vor- und Nachteile einzelner gestalterischer und funktionaler Merkmale wird Müller+Schmitz den Auftraggeber ebenso unterrichten wie über allgemeine Erkenntnisse, die Müller+Schmitz von den Gewohnheiten und Bedürfnissen von Internetnutzern – z.B. im Hinblick auf Ladezeiten sowie auf die Gewichtung von Texten und grafischen Elementen – hat. Branchenspezifische Kenntnisse sind von Müller+Schmitz allerdings nicht zu erwarten.
2.2
Der Auftraggeber wird Müller+Schmitz nach besten Kräften bei der Umsetzung der vertraglich vereinbarten Leistungen unterstützen und insbesondere Konzeptentwürfe, Vorschläge, Design- oder Druckvorlagen, Logoentwürfe, Screen-Design und Programmiervorschläge zeitnah überprüfen und freigeben. Derartige Freigaben sind sodann verbindliche Ausgangsbasis für die weitere Leistungserbringung durch Müller+Schmitz.
2.3
Der Auftraggeber stellt Müller+Schmitz alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von Müller+Schmitz sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt und nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt. Sofern eine Rückgabe der Daten gewünscht ist, hat der Auftraggeber dies bei der Übergabe schriftlich mitzuteilen. Ansonsten werden die Daten nach Zahlung der vereinbarten Vergütung archiviert. Der Auftraggeber wird Müller+Schmitz auf Wunsch sämtliche Texte und Materialien, die zur Produktion benötigt werden, in digitaler Form zur Verfügung stellen.
2.4
Der Auftraggeber ist für die Einrichtung und Aufrechterhaltung seiner IT-Infrastruktur und eines etwaigen Host-Providing für einen Onlineshop oder Webseiten selbst verantwortlich. Müller+Schmitz übernimmt insoweit niemals die Systemverantwortung. Diese obliegt stets dem jeweils als Fremddienstleister tätig werdenden Vertragspartner des Auftraggebers.
3. Vergütung
3.1
Es gilt die im Vertrag oder Angebot (Kostenvoranschlag) vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, sofort nach Rechnungserhalt fällig und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu erbringen. Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug, kann Müller+Schmitz gesetzliche Verzugszinsen in Rechnung stellen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.
3.2
Müller+Schmitz ist berechtigt, Teilabrechnungen des kalkulierten Honorars und der Fremdkosten wie folgt zu stellen: 1/3 nach Auftragserteilung, 1/3 nach Konzept-/ Layout-Präsentation oder nach Erbringung von 50 % der vereinbarten Leistungen, 1/3 nach Abschluss des Projekts. Teilleistungen müssen insoweit nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von Müller+Schmitz verfügbar sein.
3.3
Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise und die daraus resultierend zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
3.4
Bei nicht oder nicht rechtzeitiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung behält sich Müller+Schmitz ein Zurückbehaltungsrecht dahingehend vor, Produktionsaufträge zu stoppen oder auszusetzen oder Daten zurückzufordern. Dadurch entstehende Kosten trägt der Auftraggeber.
4. Lieferbedingungen, Gefahrübergang
4.1
Alle Risiken und Gefahren der Versendung gehen auf den Auftraggeber über, sobald die Ware von Müller+Schmitz an das beauftragte Transportunternehmen übergeben worden ist.
4.2
Vereinbarte Lieferfristen und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn die Termine von Müller+Schmitz schriftlich bestätigt worden sind. Treten Verzögerungen auf, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann eine fristgerechte Terminhaltung durch Müller+Schmitz nicht mehr gewährleistet werden.
5. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig unter Einschluss aller Mitarbeiter und sonstiger am Projekt beteiligter Dritter, die Zugang zu Informationen der anderen Vertragspartei und/oder der vertraglichen Leistungen haben, zu absoluter Vertraulichkeit hinsichtlich solcher Informationen gegenüber nicht beteiligten Dritten und vorbehaltlosem Schutz dieser Vertraulichkeit. Sollten Daten und Informationen aufgrund ihrer Art der strengen Geheimhaltung unterliegen, sind sie vom Auftraggeber als solche zu kennzeichnen. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, von der anderen Vertragspartei selbst veröffentlicht werden oder von dritter Seite bekannt geworden sind. Die Beweislast für eine solche Ausnahme trägt die Partei, die sich auf den Ausnahmetatbestand beruft.
6. Urheberrechte, Nutzungsrechte
6.1
Die im Rahmen eines Projekts von Müller+Schmitz oder Ihren Fremddienstleistern erarbeiteten Werke sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt.
6.2
Müller+Schmitz räumt dem Auftraggeber das einfache Nutzungsrecht an den von Müller+Schmitz gelieferten Werken für alle zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannten Nutzungsarten ein. Die Übertragung der Nutzungsrechte gilt weltweit. Sämtliche Nutzungsrechtsübertragungen stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Entrichtung der vertraglich vereinbarten Vergütung an Müller+Schmitz.
6.3
Die Nutzung von Bilddateien, die Müller+Schmitz von Bildagenturen erwirbt, ist grundsätzlich immer projektbezogen. Diese dürfen durch besondere Vereinbarung mit den Agenturen für Printmedien und Internet eingesetzt werden. Müller+Schmitz achtet darauf, nur lizenzfreie Bilder zu erwerben, um weitere Forderungen, z.B. Modellhonorare auszuschließen. Müller+Schmitz ist nicht berechtigt, diese Bilder für anderweitige Veröffentlichungen oder an Dritte herauszugeben. Stellt Müller+Schmitz diese Bilder dem Auftraggeber zur Verfügung, so darf dieser die Bilder nur firmenintern nutzen, zum Beispiel in einer PowerPoint Präsentation. Die Weitergabe und widerrechtliche Nutzung wird von Bildagenturen strafrechtlich verfolgt. Daraus entstehende Strafzahlungen gehen ausschließlich zu Lasten des Verwenders.
6.4
Die Nutzungs- und Urheberrechte von Aufnahmen, die Müller+Schmitz von Produkten erstellt, gehen automatisch nach der vertraglich vereinbarten Vergütung in den Besitz des Auftraggebers über.
6.5
Bei Internetdienstleistungen und Multimediaproduktionen ist eine Herausgabe von Quellcodes sowie von offenen Dateien nicht Bestandteil des einfachen Nutzungsrechts. Grundsätzlich erfolgt die Herausgabe von Daten in Form der vereinbarten Leistung gegenüber dem Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten nur in geschlossenen, nicht editierbaren Dateien. Sollte der Auftraggeber die Herausgabe von offenen Dateien wünschen, bedarf dies einer Vereinbarung und einer gesonderten Vergütungsregelung. Veränderungen an offenen oder editierbaren Daten durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten bedürfen einer schriftlichen Zustimmung von Müller+Schmitz.
6.6
Vorschläge und sonstige Mitarbeit oder Mitwirkung des Auftraggebers und/oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der vereinbarten Vergütung und begründen kein Miturheberrecht an den entwickelten und erstellten Werken und Arbeiten. Nutzungsrechte für von Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei Müller+Schmitz.
6.7
Müller+Schmitz darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren, den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren und sich im Impressum inkl. Verlinkung zur www.mueller-schmitz.de darstellen, sofern dadurch keine vertraulich zu behandelnden Informationen des Auftraggebers offenbart werden. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Müller+Schmitz und Auftraggeber ausgeschlossen werden.
6.8
Die Leistungen und Werke von Müller+Schmitz dürfen vom Auftraggeber oder vom Auftraggeber beauftragter Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig.
7. Beanstandungen, Gewährleistung
7.1
Für Mängel der gelieferten Leistungen und Werke haftet Müller+Schmitz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
7.2
Im Rahmen jedes Auftrags besteht eine künstlerische Gestaltungsfreiheit. Beanstandungen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.
7.3
Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden, sofern sie innerhalb der nach dem Stand der Technik üblichen Toleranzen liegen. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck sowie dem Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Mehr- oder Minderlieferungen bei Druckerzeugnissen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
7.4
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet Müller+Schmitz nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten.
8. Haftung
8.1
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen, haftet Müller+Schmitz unbeschränkt.
8.2
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Müller+Schmitz nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von Müller+Schmitz gilt.
8.3
Die Haftung von Müller+Schmitz für Datenverluste ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Datensicherungen durch den Auftraggeber eingetreten wäre, es sei denn, die Pflichtverletzung geschieht vorsätzlich oder grob fahrlässig.
8.4
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch Müller+Schmitz erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Auftraggeber getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Müller+Schmitz ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Auftraggeber stellt Müller+Schmitz von Ansprüchen Dritter frei, wenn Müller+Schmitz auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers gehandelt hat. Erachtet Müller+Schmitz für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit Müller+Schmitz die Kosten hierfür der Auftraggeber. Für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist Müller+Schmitz nicht verantwortlich. Insbesondere ist Müller+Schmitz nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
8.5
Müller+Schmitz haftet nicht wegen in den Werbemaßnahmen möglicherweise enthaltenen Sachaussagen in Bezug auf Produkte und Leistungen des Auftraggebers. Müller+Schmitz haftet auch nicht für design-, urheber- und markenrechtlichen Schutz der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
8.6
Sollten Dritte Müller+Schmitz wegen möglicher Rechtsverstöße, die aus den Inhalten einer vertragsgegenständlichen Website resultieren, in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, den Anbieter von jeglicher Haftung freizustellen und dem Anbieter die Kosten zu ersetzen, die ihm wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
9. Verwertung
9.1
Über urheberrechtliche Ansprüche Dritter, wie beispielsweise das Abführen von Gebühren an die Gema, wird Müller+Schmitz den Auftraggeber in Kenntnis setzen, rechtzeitig vor Verwendung des Materials.
10. Media-Planung und Media-Durchführung
10.1
Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt Müller+Schmitz nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet Müller+Schmitz dem Auftraggeber durch diese Leistungen nicht.
10.2
Müller+Schmitz kann Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung berücksichtigen und diese an den Auftraggeber weitergeben.
12. Schlussbestimmungen
12.1
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, Remscheid als Gerichtsstand vereinbart.
12.2
Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen die der Schriftform unterliegen sind durch die Textform gem. § 126 b BGB erfüllt. Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist Remscheid, es sei denn die Parteien haben im Einzelfall etwas Abweichendes vereinbart.
12.3
Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur geltend machen, wenn es aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
12.4
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand 04.2020